Für Fahrgemeinschaften wurde die Unkostenpauschale pro Person auf 0,40 € pro Kilometer bei 4 Personen im Auto festgelegt, d.h. 0,10 € pro gefahrenem Kilometer pro Person. Über 100 km nach Absprache.
Der Wanderführer muss zu Beginn seiner Wanderung darüber informieren!
Jeder Autofahrer rechnet mit den Mitfahrenden separat ab.
Bitte auch bereits in der Ausschreibung darauf verweisen!
Bei Veranstaltungen/Wanderungen sind die Teilnehmenden durch den jeweiligen Wanderführer/Organisator zu Beginn der Aktion darauf hinzuweisen, dass angefertigte Fotos auch zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt / der Homepage dienen. Sollte ein Teilnehmer dies nicht wünschen, muss sich dieser entsprechend bemerkbar machen.
Dies ist insbesondere zu beachten, wenn Gäste oder neue Mitglieder bei Veranstaltungen dabei sind!!